Als Anwärter im Feuerwehr- oder Polizeidienst genießen Sie in den meisten Bundesländern zunächst die Vorteile der freien Heilfürsorge. Anfallende Kosten für Behandlungen beim Arzt oder Zahnarzt werden hier ebenso vom Dienstherrn übernommen wie Aufwendungen für Medikamente und Hilfsmittel. Da die freie Heilfürsorge aber vielfach mit dem Ende der Anwärterzeit und der Ernennung zum Beamten auf Probe, spätestens aber mit dem Eintritt in den Ruhestand endet, benötigen Sie ab diesem Zeitpunkt einen eigenen Krankenversicherungsschutz. Um die tariflichen Prämien hier zu halten, empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung.
Sie kommt schneller als gedacht: Die Übernahme ins aktive Dienstverhältnis als Feuerwehr- oder Polizeiangehöriger. Da aber mit dem Ende der Anwärterzeit meist auch die freie Heilfürsorge wegfällt, bedarf es ab diesem Zeitpunkt einer eigenen Krankenversicherung. Die überwiegende Mehrheit der Beamten nutzt hier die vielen Vorteile einer Privatversicherung – zumal die Prämien aufgrund der Beihilfe regelmäßig überschaubar bleiben. Zugleich ist die Höhe der monatlichen Beiträge immer auch vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand abhängig: Wer beim Vertragsabschluss jung und gesund ist, zahlt weniger als ältere Beamte oder Menschen mit Vorerkrankungen. Um diesem Phänomen klug zu begegnen, empfiehlt sich der möglichst frühzeitige Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung. Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich die Chance, beim Eintritt in die aktive Versicherungspflicht von geringeren Beiträgen zu profitieren und müssen sich keiner erneuten Prüfung Ihres Gesundheitszustandes unterziehen. Die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung sind dabei – je nach Modell – sehr günstig.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten der Anwartschaftsversicherung: die große und die kleine Anwartschaft. Bei der kleinen Anwartschaft entfällt lediglich eine spätere erneute Überprüfung des Gesundheitszustandes, während sich die Beiträge der startenden Krankheitskostenvollversicherung an Ihrem dann vorliegenden Lebensalter bemessen. Einige Versicherer bieten die kleine Anwartschaft bereits für einen eher symbolischen Ruhensbeitrag von wenigen Euro an. Bei der großen Anwartschaft hingegen genießen Sie neben dem Wegfall einer erneuten Gesundheitsprüfung auch den Vorteil der „Mitnahme“ des geringeren Eintrittsalters. Sie werden also später tariflich so eingeordnet, als wären Sie von Anfang an vollversichert und auch die Altersrückstellungen werden angespart. Die große Anwartschaft lohnt sich insbesondere für Polizisten und Feuerwehrleute, die auch im aktiven Dienst freie Heilfürsorge genießen, mit dem Eintritt in den Ruhestand aber eine private Krankenversicherung benötigen.
Beamte mit Beihilfeanspruch klagen nicht selten über Versorgungslücken, wenn es um Zahnersatz oder individuelle Gesundheitsleistungen geht. Um hier nach einem Behandlungsfall nicht mit massiven Kosten belastet zu werden, lohnt sich der Abschluss eines sogenannten Beihilfeergänzungstarifs. Anwärter sowie Angehörige von Polizei und Feuerwehr mit freier Heilfürsorge können zudem mit einer privaten Zahnzusatzversicherung mögliche Versorgungsausschlüsse abwenden. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema individuell – sprechen Sie uns einfach an!
Ohne Frage: Wer jung und noch dazu gesund ist, denkt oft nicht an die Möglichkeit eigener Pflegebedürftigkeit. Da es aber infolge von Unfällen oder Krankheiten jederzeit zu einem entsprechenden Bedarf kommen kann und zudem frühzeitig Vorsorge fürs Alter getroffen werden muss, hat der Gesetzgeber alle Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, über eine eigene Pflegeversicherung zu verfügen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Auch Anwärter im Polizei- oder Feuerwehrdienst mit freier Heilfürsorge sind von dieser Regelung betroffen und müssen sich um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung folgen gesetzlichen Vorgaben und sind bei sämtlichen Anbietern gleich. Allerdings unterscheiden sich die monatlichen Beiträge je nach Versicherungsunternehmen. Da Beamte auch bei der Pflege von ihrem Beihilfeanspruch profitieren, werden vom Dienstherrn im Fall der Pflegebedürftigkeit je nach persönlicher Situation zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Kosten übernommen. Für den Rest (also 50 bzw. 30 Prozent) werden dann Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Um hier eine lückenlose Abdeckung sicherzustellen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Mitunter sind kostengünstige Zusatztarife auch hier sehr sinnvoll.
Haben Sie weitere Fragen zur Anwartschaftsversicherung, privatem Krankenversicherungsschutz oder zur Pflegeversicherung? Gern erstellen wir Ihnen ein personalisiertes Angebot und beraten Sie individuell.
Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt. Bei Fragen ist telefonisch immer jemand aus dem Team zu erreichen, ansonsten erfolgt sehr zeitnah ein Rückruf. Man hat hier nicht das Gefühl, dass es nur um den Vertragsabschluss geht, auch danach ist immer jemand für mich da. Absolute Weiterempfehlung.
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