Viele Menschen entscheiden sich für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, weil sie mit Sicherheit, Stabilität und klaren Strukturen verbunden ist. Gerade Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamte sowie Richterinnen und Richter gehen häufig davon aus, dass sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht persönlich haften.
Diese Annahme ist jedoch nur teilweise richtig. Denn auch im öffentlichen Dienst gilt: Verantwortung kann Haftung bedeuten – insbesondere dann, wenn Fehler passieren oder Pflichten verletzt werden.
Grundsätzlich haftet im öffentlichen Dienst zunächst der Dienstherr. Das bedeutet: Entsteht durch eine dienstliche Handlung ein Schaden, übernimmt der Staat oder die jeweilige Körperschaft die Regulierung gegenüber Dritten.
Doch damit endet die Betrachtung nicht. Denn:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr Regress nehmen
Beamtinnen und Beamte können in bestimmten Fällen persönlich in Anspruch genommen werden
Auch Richterinnen und Richter unterliegen besonderen Haftungsregelungen
Die rechtliche Grundlage ist klar geregelt – die praktische Umsetzung jedoch oft komplex.
Haftungsfälle entstehen selten durch Absicht, sondern meist durch Alltagssituationen. Beispiele aus der Praxis:
fehlerhafte Bescheide oder Fristversäumnisse
falsche Auskünfte oder unvollständige Informationen
Organisations- oder Aufsichtsfehler
Verfahrensfehler im gerichtlichen Kontext
Gerade im Verwaltungs- und Justizalltag sind Entscheidungen häufig komplex und zeitkritisch. Fehler lassen sich nicht immer vermeiden – die Folgen können jedoch erheblich sein.
Nimmt der Dienstherr einen Schaden auf sich, prüft er im nächsten Schritt, ob ein Regressanspruch gegenüber der handelnden Person besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird
Dienstpflichten klar verletzt wurden
Warnungen oder Vorgaben missachtet wurden
Regressforderungen können schnell hohe Summen erreichen – und treffen die betroffene Person privat.
Als AXA Agentur Gillmeister & Kollegen beraten wir seit vielen Jahren Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamte sowie Richterinnen und Richter zu Haftungsfragen im öffentlichen Dienst. Unser Ansatz ist dabei klar: Aufklärung statt Verunsicherung.
Unser Vorgehen:
Einordnung Ihrer dienstlichen Tätigkeit und Verantwortung
Aufzeigen typischer Haftungsrisiken
Prüfung bestehender Absicherungen
Entwicklung eines passenden Schutzkonzepts
Dabei achten wir darauf, dass Absicherung sinnvoll ergänzt – nicht überladen wird.
Mit zunehmender Verantwortung steigt auch das Haftungsrisiko. Beförderungen, Leitungsfunktionen oder besondere Zuständigkeiten verändern die persönliche Risikolage deutlich.
Deshalb sollte das Thema Haftung:
regelmäßig überprüft
an die jeweilige Laufbahnphase angepasst
ganzheitlich betrachtet werden
So bleibt die Absicherung mit der beruflichen Entwicklung im Einklang.
Haftung im öffentlichen Dienst ist kein Randthema. Auch Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamte sowie Richterinnen und Richter können persönlich betroffen sein – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen.
Unser Tipp:
Lassen Sie prüfen, wie Ihre persönliche Haftungssituation aussieht und ob Ihr Schutz dazu passt.
Als Gillmeister & Kollegen begleiten wir Sie dabei verständlich, erfahren und mit Blick auf Ihren Berufsalltag.
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Gillmeister & Kollegen ist Ihr direkter Ansprechpartner, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz, Finanzierungen und Kapitalanlagen geht – egal ob Vorsorge oder Absicherung für den Schadensfall.
Sie finden uns in Braunschweig, Wolfenbüttel, Salzgitter und in Ilsede (bei Peine).
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