Auch kleine Beträge können sich zu stattlichen Vermögen auswachsen, sofern Sie diese regelmäßig und konsequent anlegen – genau diesem Prinzip folgen die vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL): Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr zahlt Ihnen monatlich einen Betrag zusätzlich zum Gehalt oder zu Ihren Bezügen. Dieses Geld fließt direkt in einen für VwL geeigneten Sparvertrag. Im Laufe der Jahre kann sich also so ganz nebenbei ein kleines Vermögen ergeben, das Sie zur Aufstockung Ihrer Altersversorge einsetzen oder ganz nach Belieben verwenden können. Genau dazu wurden die vermögenswirksamen Leistungen bereits im Jahr 1994 eingeführt, seither immer weiterentwickelt und an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst.
Ob und wie viel Sie Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr für VwL bezahlt, ist vertraglich geregelt: entweder im Tarifvertrag, der für Ihre Branche gilt, in einer Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag. Grundsätzlich handelt es sich nämlich um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die Ihnen sowohl als Arbeitnehmer oder Auszubildender als auch als Beamter, Soldat oder Richter zugutekommen können – und zwar zu diesen Bedingungen:
– Bis zu 40 Euro im Monat können als VwL angelegt werden.
– Die Laufzeiten für VwL-Sparverträge betragen regelmäßig sechs Beitragsjahre und ein Ruhejahr.
– Der Anbieter meldet sich rechtzeitig, um Sie über einen Anschlussvertrag zu informieren.
– Als mögliche Anlageformen kommen neben dem Bausparvertrag vor allem Fonds in Frage – allen voran ETF.
– Einkommensabhängige staatliche Förderungen können das Ergebnis noch verbessern.
Sie haben also keinen großen Aufwand zu befürchten, wenn Sie die von Ihrem Arbeitgeber zugesagten vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Altersvorsorge oder den Aufbau von Vermögen nutzen wollen: Sie schließen einfach den zu Ihren Intentionen passenden Vertrag ab, erhalten eine entsprechende Bestätigung und legen diese Ihrem Arbeitgeber vor. So kann er die Überweisung des vereinbarten Betrages veranlassen. Und: Sollte Ihr Arbeitgeber den Höchstbetrag von 40 Euro monatlich nicht ausschöpfen, dann können Sie privat aufstocken und sinnvoll anlegen.
Zunächst ist jedoch die entscheidende Frage zu beantworten: Welche Anlageform passt zu Ihnen und Ihrem Vorhaben? Genau an diesem Punkt kommen wir ins Spiel. Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihnen die verschiedenen Wege aufzuzeigen. So können wir gemeinsam die Vor- und Nachteile abwägen: Einerseits können Sie einen Bausparvertrag auswählen – Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie also effektiv dabei, die finanzielle Grundlage zur Anschaffung oder Renovierung von Wohneigentum zu schaffen. Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sparpläne, die Ihr Geld in Fonds anlegen, die zu Ihrem Risikoprofil passen.
Hier können wir Ihnen mit börsengehandelten Fonds (ETF) eine ausgesprochen kostengünstige Variante vorstellen: Ein ETF bildet einen Index, wie zum Beispiel den DAX, nach – ein kostenintensives Management, das die für den jeweiligen Fonds relevanten Unternehmen analysiert, ist also überflüssig. Das rechnet sich unter dem Strich für Ihr Vermögen oder Ihre Altersvorsorge, wie wir Ihnen gerne aufzeigen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite: Wir erklären Ihnen nicht nur die Hintergründe und staatlichen Fördermöglichkeiten jeder einzelnen Variante, in der Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen können, sondern erledigen auch den Papierkram. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und fordern Sie ein persönliches Angebot an – schließlich sollten Sie das Geld vom Arbeitgeber nicht verschenken!
Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt. Bei Fragen ist telefonisch immer jemand aus dem Team zu erreichen, ansonsten erfolgt sehr zeitnah ein Rückruf. Man hat hier nicht das Gefühl, dass es nur um den Vertragsabschluss geht, auch danach ist immer jemand für mich da. Absolute Weiterempfehlung.
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